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Umweltverträglichkeitsprüfung

Bestimmte öffentliche und private Projekte unterliegen dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000). Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es:

Dies geschieht in Form einer Umweltverträglichkeitserklärung, die in der Regel aus mehreren Fachbeiträgen besteht. Auf Grund unserer Kompetenz im Bereich Abfallwirtschaft sowie Boden und Wasser sind wir immer wieder als Gutachter zur Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen besagter Fachbeiträge tätig.